Wenn es um die rechtliche Gestaltung von Eheverträgen in Deutschland geht, spielen die Begriffe „Gütergemeinschaft“ und „Zugewinngemeinschaft“ eine wichtige Rolle. Beide Modelle dienen dazu, das Vermögen von Ehepartnern während ihrer Ehe zu regeln und im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners aufzuteilen. Doch es gibt deutliche Unterschiede zwischen den beiden Konzepten. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit den Unterschieden zwischen Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft gemäß §1519 BGB befassen.
Gütergemeinschaft im überblick
Die Gütergemeinschaft ist ein Ehevertrag, bei dem das Vermögen beider Ehepartner in eine gemeinsame Masse übergeht. Dies bedeutet, dass alles, was während der Ehe erworben wird, gemeinschaftliches Eigentum beider Partner ist. Sowohl das Vermögen, das vor der Ehe eingebracht wurde, als auch das, was während der Ehe erworben wird, wird in die Gütergemeinschaft eingebracht. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners wird das gesamte Vermögen zu gleichen Teilen zwischen den Partnern aufgeteilt.
Zugewinngemeinschaft nach §1519 bgb
Im Gegensatz zur Gütergemeinschaft ist die Zugewinngemeinschaft nach §1519 BGB das gesetzliche Güterstandsystem in Deutschland. Hierbei bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt. Das bedeutet, dass das, was jeder Partner vor der Ehe besitzt und was während der Ehe erworben wird, rechtlich gesehen, dem jeweiligen Partner gehört. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: der sogenannte „Zugewinn“. Dieser Zugewinn bezieht sich auf den Vermögenszuwachs, den jeder Partner während der Ehe erfährt. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners haben beide Parteien Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe erzielten Zugewinns.
Die wahl der zugewinngemeinschaft
Es ist wichtig zu beachten, dass Ehepartner in Deutschland die Möglichkeit haben, die gesetzliche Zugewinngemeinschaft gemäß §1519 BGB zu ändern oder aufzuheben. Hierzu kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden, der die Gütertrennung regelt. In diesem Fall wird das Vermögen der Partner strikt getrennt, und es erfolgt keine Aufteilung des Zugewinns im Falle einer Trennung oder des Todes.
Faqs
1. welcher güterstand gilt in deutschland, wenn kein ehevertrag abgeschlossen wurde?
Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft gemäß §1519 BGB als gesetzlicher Güterstand in Deutschland.
2. kann man während der ehe den güterstand ändern?
Ja, es ist möglich, den Güterstand während der Ehe zu ändern. Dies erfordert jedoch einen notariell beurkundeten Ehevertrag, der die gewünschten Änderungen, wie die Umstellung von Zugewinngemeinschaft auf Gütertrennung, festlegt.
3. was passiert im todesfall eines ehepartners in der zugewinngemeinschaft?
Im Falle des Todes eines Ehepartners in der Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Partner seinen gesetzlichen Erbteil. Der Zugewinn wird in diesem Fall nicht aufgeteilt, da dies nur im Fall einer Scheidung relevant ist.
Die Wahl zwischen Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft ist eine wichtige Entscheidung für Ehepartner in Deutschland. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf die Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig über die verschiedenen Güterstände zu informieren und gegebenenfalls einen Ehevertrag abzuschließen, um die eigenen Interessen und Vorstellungen bestmöglich zu schützen.
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